Sind religionskritische Äußerungen wie die Vorführung des Schmäh-Videos rechtlich erlaubt? In Deutschland gilt: Es darf kritisiert werden, Religion zu beschimpfen ist strafbar.
Das Karlsruher Verfassungsgericht hält auch den Grundrechtsschutz gegen rein private Unternehmen für möglich. Das müsste aber öffentlich sein und für ein Urteil bräuchte es Kläger.
Entwurf will Demos extremistischer Gruppen an Erinnerungsorten für die Opfer von Gewaltherrschaft verbieten. Verfassungsrechtler: Versammlungsfreiheit in Gefahr