Ein Grund für die Sorge des Königshauses in Saudi-Arabien könnten die Schiiten sein. In den ölreichen Ostprovinzen sind sie ein starker Bevölkerungsteil und fühlen sich benachteiligt.
Nach Protesten in der Hauptstadt Riad hat das Innenministerium öffentliche Demonstrationen verboten. Eine Facebook-Gruppe ruft trotzdem zum "Tag der Wut" auf.
Das Karlsruher Verfassungsgericht hält auch den Grundrechtsschutz gegen rein private Unternehmen für möglich. Das müsste aber öffentlich sein und für ein Urteil bräuchte es Kläger.
Der Leipziger Versammlungsrechtler Christoph Enders hält nichts davon, Blockaden gegen Nazi-Märsche zu erlauben. Die in der Verfassung verankerte Versammlungsfreiheit gelte auch für Rechte.
Am Jahrestag des Bombenangriffs auf Dresden haben mehr als zehntausend Menschen mit offiziellen, aber auch spontanen Veranstaltungen gegen Neonazis protestiert.
VERSAMMLUNGSFREIHEIT Das Schleswiger Oberlandesgericht muss entscheiden, ob die Polit-Aktivistin Hanna Poddig der Netz AG, einem Tochterunternehmen der Bahn, Schadenersatz zu leisten hat
Mit tausenden Demonstranten verhinderten sie Europas größten Naziaufmarsch: Vor einem Jahr protestierten in Dresden vier Linke-Politiker friedlich. Nun werden sie angeklagt.
Professoren um den Ex-Verfassungsrichter Hoffmann-Riem legen einen Entwurf für ein neues Versammlungsrecht vor. Er verspricht mehr Eindeutigkeit. Ansonsten: wenig Revolutionäres.
Wie weit reicht die Demonstrationsfreiheit? Karlsruhe prüft die Klage einer Frau, die das Demo-Verbot auf dem Frankfurter Flughafen nicht hinnehmen will.
Rund 20.000 Menschen protestieren beim bundesweiten Streckenaktionstag gegen Atomtransporte. Im Wendland schränkt die Polizei das Demonstrationsrecht ein.