Ein hessischer Aktivist lädt bei Facebook zu einem „NSA-Spaziergang“ ein. Kurz darauf sitzt der Staatsschutz im Wohnzimmer, denn die US-Militärpolizei war besorgt.
Wie weit reicht die Demonstrationsfreiheit? Karlsruhe prüft die Klage einer Frau, die das Demo-Verbot auf dem Frankfurter Flughafen nicht hinnehmen will.