Die Verfassungsrichter befinden, Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten in Deutschland nur „berücksichtigt“ werden. Verbindlich sind sie nicht – anders als es die Bundesrepublik etwa von der Türkei verlangt
Ostdeutsche, die enteignet wurden, klagen beim Gerichtshof für Menschenrechte höhere Entschädigungen ein. Bisher gezahlte Summen sind „zweite Enteignung“