Ein mutmaßliches Mitglied einer Assad-Miliz steht wegen Verbrechen im Syrienkrieg in Berlin vor Gericht. Vor dem Urteil zieht Nebenklageanwalt Patrick Kroker Bilanz.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
Ruham Hawash saß in Syrien im Folterknast. Als ein Verantwortlicher in Deutschland vor Gericht kam, wurde sie Nebenklägerin. Warum?
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
In einem Prozess wegen Staatsfolter in Syrien verurteilt das Koblenzer Gericht den Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe. Damit wird in Deutschland Rechtsgeschichte geschrieben3
Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Es war mutig, den Koblenzer Folterprozess zu führen – anderswo ist das keineswegs selbstverständlich. Doch wo bleiben die politischen Konsequenzen?
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Quelle: taz
Ressort: Seite 1
Typ: Kommentar
Erstmals wurde ein höherer Mitarbeiter des Assad-Regimes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Über einen historischen Tag in Koblenz.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Während Assad-Folterern in Koblenz der Prozess gemacht wird, kommen Angeklagte in Frankreich möglicherweise davon.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Der Angeklagte soll Folter in Syrien verantwortet haben. Die Zeugenaussagen sind kaum erträglich. Es ist das weltweit erste solche Verfahren.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Longread
Im Al-Khatib-Prozess wegen Staatsfolter in Syrien haben die Pladoyers der Nebenklage begonnen. Die Überlebenden ergreifen das Wort.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Im Prozess gegen einen ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes in Koblenz haben die Plädoyers begonnen. Die Anklage fordert lebenslänglich.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Die Anklage im „Al Khatib“-Prozess wurde aktualisiert. Sexualisierte Gewalt wird nun auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Das OLG verurteilt einen Helfer Assads und sendet ein Signal an Diktaturen – und auch an deutsche Innenminister, die nach Syrien ausliefern wollen.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Mit dem Urteil im Fall des Syrers Eyad A. setzen die Richter Zeichen. Das syrische Regime ist der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Ein Mitarbeiter des Assad-Regimes wird wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt: Eyad A. muss für Jahre in Haft. Das gab es so noch nie.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Eyad A. soll dem syrischen Geheimdienst beim Foltern geholfen haben. Seit April steht er in Koblenz vor Gericht, jetzt endeten die Pladoyers.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
In Koblenz stehen mutmaßliche Folterer des Assad-Regimes vor Gericht. Rechtsprofessorin Stefanie Bock fordert, dass der Prozess aufgezeichnet wird.
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Quelle: taz
Ressort: Kultur
Typ: Interview
Die deutsche Justiz und das Weltrechtsprinzip
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Quelle: taz
Ressort: Kultur
Erstmals weltweit werden die Bilder des ehemaligen syrischen Militärfotografen in einem Prozess eingeführt. Sie belegen systematische Folter.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Als Geheimdienstler in Syrien hat er mutmaßlich gefoltert. Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird Anwar R. in Deutschland der Prozess gemacht.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Longread
Im Prozess gegen zwei mutmaßliche syrische Folter-Schergen sagt ein Ex-Mitarbeiter des Regimes aus. Er bleibt anonym, seine Familie wird bedroht.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Anwar R. soll in Damaskus ein Foltergefängnis geleitet haben. Er steht in Koblenz vor Gericht. Am Mittwoch hat das erste Folteropfer ausgesagt.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
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