Die meisten Interessenverbände loben das Oberlandesgericht Frankfurt, Angehörige von Wachkoma-PatientInnen und einzelne Bundestagsabgeordnete sehen jedoch Rechtsbruch ■ Aus Frankfurt/Main Klaus-Peter Görlitzer
■ Frankfurter Oberlandesgericht hält den Abbruch von lebensrettenden Maßnahmen bei Komapatienten unter bestimmten Voraussetzungen für möglich. Geklagt hatte eine Angehörige
Das Wichtigste ist, einfach da zu sein – und jede Woche wiederzukommen: Über 30 ehrenamtliche HelferInnen besuchen und begleiten einsame Menschen in Frankfurter Alten- und Pflegeheimen ■ Von Heide Platen