Seit 1994 im Gefängnis, jetzt freigesprochen: Ein Doppelmörder war aufgrund seiner Schizophrenie schuldunfähig. Freiheit und Haftentschädigung gibt es dennoch nicht.
JUSTIZ Ein zu lebenslanger Haft verurteilter Doppelmörder wird nach 16 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. Das Verfahren muss neu aufgerollt werden. Der Mann gilt als psychisch krank. Kritik am ehemaligen Gutachter