Kommentar Whistleblower Urteil Auch Strafanzeigen sind erlaubt Kommentar von Christian Rath Das Urteil des Straßburger Gerichts für Menschenrechte zugunsten der Altenpflegerin ist gut für Whistleblower. Auch wenn der Fall sehr speziell ist. 21.7.2011
der französische soziologe alain touraine in der taz vor 19 jahren über streiks in frankreich Ausgabe vom 22.10.2007, Seite 12, Meinung und Diskussion Download (PDF)