ASYL EuGH: Schutz vor Verfolgung darf nicht mit dem Argument verweigert werden, man könne daheim seine Religion privat zeigen. Deutschland muss Rechtsprechung ändern
ABSCHIEBEHAFT Sie tragen Gefangenenkleiung, haben nur wenige Stunden Hofgang, kaum Besuch – wer abgeschoben werden soll, wird in Deutschland oft wie ein Straftäter behandelt. Das ist rechtswidrig