Caster Semenyas Kampf um Gerechtigkeit, der sie jetzt vor den Gerichtshof für Menschenrechte führt, hat selbst im Fall eines Scheiterns den Sport verändert
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.