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SORGERECHT Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs: Gemeinsames Sorgerecht für Kinder soll künftig auch gegen den Willen der Mutter durchgesetzt werden können. Bundestag muss Gesetze ändern
Beim Sorgerecht wird in strittigen Fällen in Zukunft das Gericht bemüht werden - nicht der schlechteste Weg.
4.12.2009