Die Nervenschäden eines Arbeiters, der ein Lösungsmittel nicht vertrug, gelten als Berufskrankheit. Das haben Sozialgerichte nach acht Jahren zugegeben.
Gewerkschaften und Oppositionsparteien fordern Anti-Stress-Verordnungen. Doch die Präventionsschancen sind in unserer Gesellschaft sehr ungleich verteilt.
Depressionen kann man in der Regel nur mit Antidepressiva und Stimmungsaufhellern bekämpfen. Kampagnen für einen stressfreien Arbeitsplatz helfen da eher nicht.
Der Gesellschaftsdiskurs muss revitalisiert werden: über gute Jobs und echte Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Die Gewerkschaften haben das lange vernachlässigt.