GRUNDSATZURTEIL Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt das Göttinger Landgericht, weil es einen mutmaßlichen Erpresser aufgrund von Protokollen verurteilte. Zu einem fairen Verfahren gehöre, dass der Angeklagte Zeugen befragen kann
Prostituierte sollen mit einem neuen Gesetz mehr selbstbestimmen können. Die Gleichstellungsbeauftragte in Kiel befürchtet, dass das Gegenteil geschieht.