RECHT Ein Mannheimer Müllarbeiter bewahrt ein Kinderbett vor der Verschrottung – und wird dafür rausgeschmissen. Nicht verhältnismäßig, sagt jetzt das Arbeitsgericht
RECHT Ein Mannheimer Müllarbeiter bewahrt ein Kinderbett vor der Verschrottung – und wird dafür rausgeschmissen. Nicht verhältnismäßig, sagt jetzt das Arbeitsgericht
RECHT Ein Mannheimer Müllarbeiter bewahrt ein Kinderbett vor der Verschrottung – und wird dafür rausgeschmissen. Nicht verhältnismäßig, sagt jetzt das Arbeitsgericht
RECHT Ein Mannheimer Müllarbeiter bewahrt ein Kinderbett vor der Verschrottung – und wird dafür rausgeschmissen. Nicht verhältnismäßig, sagt jetzt das Arbeitsgericht