Eine ZDF-Mitarbeiterin will wissen, was ihre männlichen Kollegen verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass auch „feste Freie“ das erfahren dürfen.
Weil tausende Jobsuchende gegen Beschäftigungsvorschläge des Arbeitsamtes klagen, ist das Sozialgericht gefragt. Gestern wurden drei Fälle verhandelt. Die Kläger sind nicht chancenlos