KRANKENSCHWESTERN Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kirchliche Einrichtungen dürfen ihren Mitarbeiterinnen verbieten, im Dienst ein islamisches Kopftuch zu tragen ➤ SEITE 2, 12
In Niedersachsen unterschreiben die Diakonie und die Gewerkschaft Ver.di einen Tarifvertrag. Damit verlässt der kirchliche Sozialverband seinen Sonderweg.
Die „Initiative Gastrolohn“ hat die Arbeitsbedingungen in Hamburger Bars und Restaurants untersucht. Das Ergebnis: Arbeitsrechte werden selten eingehalten.
JUSTIZ Der Mitarbeiter eines Krematoriums sammelte über die Jahre 31 Kilo Edelmetall von Eingeäscherten und verkaufte es. Er muss Schadenersatz von 255.000 Euro zahlen
Seit Ursula Michalski querschnittsgelähmt ist, will die Uni Bremen, für die sie einst arbeitete, sie nicht mehr beschäftigen. Obwohl die Uni das kostenlos tun könnte.