Die Postgewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig, urteilt das Kölner Arbeitsgericht. Damit bestätigt es einen Verdacht der Gewerkschaft Ver.di: Die GNBZ wurde 2007 von den Arbeitgebern finanziert, um den Post-Mindestlohn auszuhebeln
Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht
Die Postgewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig, urteilt das Kölner Arbeitsgericht. Damit bestätigt es einen Verdacht der Gewerkschaft Ver.di: Die GNBZ wurde 2007 von den Arbeitgebern finanziert, um den Post-Mindestlohn auszuhebeln
Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht
Die Postgewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig, urteilt das Kölner Arbeitsgericht. Damit bestätigt es einen Verdacht der Gewerkschaft Ver.di: Die GNBZ wurde 2007 von den Arbeitgebern finanziert, um den Post-Mindestlohn auszuhebeln
Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht
Die Postgewerkschaft GNBZ ist nicht tariffähig, urteilt das Kölner Arbeitsgericht. Damit bestätigt es einen Verdacht der Gewerkschaft Ver.di: Die GNBZ wurde 2007 von den Arbeitgebern finanziert, um den Post-Mindestlohn auszuhebeln
Das Pulver aus Laserdruckern löste bei T. C. wahrscheinlich Asthma aus. Weil er zu oft krank war, darf ihm sein Arbeitgeber kündigen, entschied jetzt ein Gericht