AWO zum Tarif verpflichtet Die Arbeiterwohlfahrt muss in Bremerhaven den „Tarifvertrag Pflege in Bremen“ anwenden. Das hat das Arbeitsgericht entschieden. Die AWO muss nun mehr Urlaub gewähren und Sonderzahlungen leisten Von Stefan Simon Ausgabe vom 28.2.2019, Seite 45, taz.bremen Download (PDF)