„Der Angriff auf Irak wahrt nicht die Verhältnismäßigkeit der Mittel“
■ Die UN-Charta sanktioniert Gewaltanwendung nur für die Selbstverteidigung bei einer noch laufenden Aggression/ Militäreinsatz war nach der UN-Resolution 678 keineswegs zwingend geboten/ Verhandlungsmöglichkeiten wurden von den prokuwaitischen UN-Mitgliedern ungenügend ausgeschöpft — eine völkerrechtliche Interpretation
5.2.1991