Rechtsprechung auf Vorrat: Weltweite Auslandsabenteuer der Bundeswehr brauchen nicht immer den Segen der Vereinten Nationen, meint das Bundesverfassungsgericht ■ Aus Karlsruhe Christian Rath
Bundesverfassungsgericht: Kampfeinsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato-Territoriums zulässig / Die einfache Mehrheit des Bundestags genügt zur Entsendung ins Ausland ■ Aus Karlsruhe Hans Monath
Rußlands Außenminister unterzeichnet nicht nur die „Nato-Partnerschaft für den Frieden“, sondern im Unterschied zu den anderen Vertragspartnern auch eine Zusatzvereinbarung ■ Aus Brüssel Alois Berger
Heute tritt Rußland der Nato-Partnerschaft für den Frieden bei, am Freitag unterzeichnet Präsident Jelzin ein Abkommen mit der EU / Doch die Bedeutung der Verträge ist ungewiß ■ Aus Moskau Barbara Kerneck