■ Berliner Landgericht verurteilte im Berufungsprozeß vier Leute wegen Sprühens von Parolen zu drei Monaten auf Bewährung / Das Urteil geht über die erstinstanzliche Strafe hinaus
Münchener Amtsgericht verhängt Geldstrafen gegen vier StudentInnen wegen Besprühens eines frauenfeindlichen Werbeplakats / Staatsanwalt sah öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ■ Aus München Luitgard Koch