Karlsruhe bestätigt EG-Fernsehrichtlinie ■ Bundesverfassungsgericht erteilt Bundesregierung einen Rüffel, bestätigt aber die Rechtmäßigkeit der EG-Fernsehrichtlinie / Einzig die Quotenregelung ist ungültig Von Christian Rath Ausgabe vom 23.3.1995, Seite 2, Aktuelles Download (PDF)