■ Senat lehnt beantragte Ermächtigung im Verfahren gegen den Ex-AL-Abgeordneten Kunzelmann und die taz wegen Verunglimpfung ab / Senat als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnet
■ Die taz als bisher alleinige Trägerin des Kontos „Waffen für El Salvador“ überträgt das Konto einem noch zu gründenden Trägerverein. Die Trägerschaft des Kontos muß geändert werden, um anderen Medien die Unterstützung des Waffenkontos zu ermöglichen. Antrag der El Salvador-Solidaritätsgruppen auf dem Nationalen Plenum der taz im Mai 1988