Scholz vor Gericht erneut abgeblitzt
Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt aufschiebende Wirkung des Stationierungsverbots in Erbenheim wieder her / Ordnungsgemäßes Genehmigungsverfahren erforderlich / Bonn gibt erstmals zu: „Stationierung unzulässig“ / Spekulationen um Rhein-Main dauern an ■ Aus Frankfurt Michael Blum
9.9.1988