Pflegekinder - laut und dreckig?
■ Vermieterin klagt gegen eine Erzieherin, die in ihrer Wohnung sechs Pflegekinder betreut / Amtsgericht muß entscheiden, ob eine solche Großpflegestelle ein Gewerbe darstellt / Urteil von grundsätzlicher Bedeutung
29.5.1989