Auch nach Mölln verurteilen die Richter Brandanschläge nicht als versuchtes Tötungsdelikt/ Phantasievolle Zubilligung strafmildernder Umstände als Regelerscheinung ■ Von Bernd Siegler
■ Berliner Chronik des Jahres 1992: Nicht nur die brutale Gewalt von rechts, sondern auch der alltägliche Rassismus und Antisemitismus hatten schon vor den Rostocker Pogromen eine unheilvolle Konjunktur in der Stadt/ Manifestationen des besseren Deutschland