■ Über tausend ZuhörerInnen bei Veranstaltung zum Paragraph 129a und dem Prozeß gegen Ingrid Strobl / „Wer über Rosa Luxemburg schreibt, dem traut man schon ein bißchen Terrorismus zu“ / Ein Kunterbunt aus politischer Analyse und historischem Rückblick
ca. 135 Zeilen / 4616 Zeichen
Quelle: taz Berlin
Ressort: Inland
Essener Rechtsanwalt zur Aussageerzwingung bei Zeuginnen in 129a-Prozessen ■ I N T E R V I E W
ca. 57 Zeilen / 2920 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Im Prozeß gegen Ingrid Strobl bestimmen Engstirnigkeit und Vorurteile die Verhandlungsführung des Vorsitzenden Richters / Beweisgrundlage der gesamten Anklagekonstruktion ist ein „Weckerprogramm“ des Bundeskriminalamtes: 7.000 Emes-Wecker wurden vom BKA aufgekauft und mit Nummern präpariert ■ Von Gitti Hentschel
ca. 437 Zeilen / 13852 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Ellen Olms, Beobachterin im Strobl-Prozeß, bisherige Bundestagsabgeordnete der AL in Bonn ■ I N T E R V I E W
ca. 75 Zeilen / 3831 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
ca. 28 Zeilen / 938 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
ca. 68 Zeilen / 2198 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Verteidigung von Ingrid Strobl will Papiere der Revolutionären Zellen heranziehen / Anklage stützt sich auf „Struktur und Arbeitsweise“ der Revolutionären Zellen, um Strobls Mitgliedschaft nachzuweisen ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
ca. 66 Zeilen / 2408 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Zwei Beamte vom Bundeskriminalamt lassen Vorurteile und Widersprüche erkennen / Aus verfälschten Informationen werden Verdachtsmomente konstruiert ■ Aus Düsseldorf Gitti Hentschel
ca. 164 Zeilen / 5492 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Ingrid Strobl beendete den ersten Prozeßtag mit Ausführungen zur Geschichte und Funktion des Paragraphen 129a
ca. 64 Zeilen / 3014 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Zweiter Tag im Prozeß gegen Ingrid Strobl: Die Angeklagte lehnt Nachfragen zu ihren Aussagen ab Verteidigung: Die Anklage beruht auf Behauptungen, für die die Beweise fehlen
ca. 57 Zeilen / 2083 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
In Düsseldorf begann das 129a-Verfahren mit heftigen Disputen zwischen Verteidigung und Gericht ■ Von Gitti Hentschel
ca. 68 Zeilen / 3502 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Der Prozeß gegen Ingrid Strobl beginnt / Die Bundesanwaltschaft hat sich mit dem Pragraphen 129a bewaffnet
ca. 149 Zeilen / 8102 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Flugblätter mit dem Aufruf zur kollektiven Zeugnisverweigerung reichen dem Staatsschutz, um aus ZeugInnen in 129a-Verfahren Werbende für „terroristische Vereinigung“ zu machen ■ Aus Bochum Walter Jakobs
ca. 94 Zeilen / 3301 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Richter lud Ingrid Strobl nicht zum Haftprüfungstermin vor / BKA mußte Ermittlungslücken eingestehen / Beweiskette zum Weckerkauf lückenhaft / Ergebnis nächste Woche
ca. 63 Zeilen / 2062 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Zu den Verhaftungen von Ulla Penselin und Ingrid Strobl und den Durchsuchungen im letzten Dezember gibt es verschiedene Einschätzungen. Sicher aber ist, daß die Bundesanwaltschaft nach den zahlreichen Anschlägen der „Revolutionären Zellen“ zur Thematisierung der BRD-Flüchtlingspolitik und den Attacken der „Roten Zora“ gegen die Adler-Filialen gegen diese Gruppen in die Offensive gehen wollte. Dazu gehört neben Fahndung, Durchsuchungen und Verhaftungen auch der Versuch Stimmung gegen die „terroristische Veeinigung“ zu schüren, eine Information über deren Politik und eine Diskussion darüber durch die Androhung des Paragraphen 129a zu unterbinden. Um wenigstens ansatzweise zu erklären, warum die Bundesanwaltschaft gerade jetzt und gerade gegen die „Revolutionären Zellen“ und die „Rote Zora“ vorgeht und weil leider keiner der raren Interviewtermine der vielbeschäftigten Zellen und Zoras zu ergattern war, ein kurzes Portrait dieser bewaffnet, aber auch oft genug mit der Schreibmaschine kämpfenden Gruppen.Das Portrait macht auch deutlich, daß das Bild, das Staatsanwaltschaften und Gerichte in den bisherigen fünf Prozessen gegen angebliche RZ-Mitglieder zeichnen, wenig überzeugend geraten ist. Die Beweislage ist immer dürftig, fast die einzige Quelle, aus der die Staatsschutzsenate schöpfen konnten, sind die Ausgaben des ‘Revolutionären Zorn‘ bis 1978. Je größer das öffentliche Interesse an den Verfahren war, desto geringer waren in der Regel die Möglichkeiten, die Angeklagten auch tatsächlich zu verurteilen.
ca. 227 Zeilen / 13898 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
■ Bisher ergingen fünf Urteile in Zusammenhang mit den Aktivitäten der „Revolutionären Zellen“ / Geständnisse gibt es kaum, Beweise selten
ca. 377 Zeilen / 11709 Zeichen
Quelle: taz
Ressort: Inland
Wollen Sie taz-Texte im Netz veröffentlichen oder nachdrucken? Wenden Sie sich bitte an die Abteilung Syndikation: lizenzen@taz.de.