Im alt-neuen Strafverfahren gegen Erich Mielke wird auf die Ermittlungstätigkeit des „SA-Sturms 2/10“ zurückgegriffen/ Hitler begnadigte den Kronzeugen/ Der Bericht eines Mithäftlings legt nah: Der Hauptbelastungszeuge wurde gefoltert ■ Von H. D. Heilmann
Berliner Justiz zeigt sich entschlossen, die Mordanklage von 1934 gegen Erich Mielke bis zum bitteren Ende zu verhandeln/ Verteidiger stellen zwei Anträge auf sofortige Einstellung des Verfahrens wegen fehlender rechtlicher Grundlagen ■ Aus Berlin Götz Aly
■ Die Anklageschrift gegen den Ex-Chef der Stasi ist kein Ergebnis aktueller Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Amtsmißbrauch in 40 Jahren DDR. Mielke (84) muß sich in...
■ Die Geständnisse von 1933, die mit SA-Methoden erzielt worden sind, werden heute von der Moabiter Staatsanwaltschaft übernommen und zur Grundlage des Verfahrens gemacht