Kriegsverbrechen Vergewaltigung
Vom Nutzen, den es hat, Menschenrechtsverletzungen beim Namen zu nennen/ Ein Plädoyer für die Einrichtung eines „Ad-hoc-Strafgerichtshofs“ gegen die Vergewaltiger im ehemaligen Jugoslawien ■ Von Helga Wullweber
25.2.1993