Die verurteilte Ärztin Kristina Hänel hat mehr als 150.000 Unterschriften an SPD, Grüne, Linke und FDP übergeben. Die wollen Paragraf 219a kippen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Paragraf 219a verbietet „Werbung“ für Abtreibungen. Berlin, Brandenburg, Bremen und Hamburg wollen ihn per Bundesratsinitiative kippen.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Paragraf 219a verbietet die Werbung für Abtreibung. Doch das Gesetz verstößt gegen mehrere Grundrechte, sagt die Juristin Ulrike Lembke.
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Quelle: taz
Ressort: Gesellschaft
Typ: Interview
Der §219a verbietet nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, sondern auch Infos. Grüne, SPD, Linke und FDP wollen das ändern.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Nach dem Urteil gegen eine Ärztin ist eine Mehrheit im Bundestag gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Ihn abzuschaffen wäre jetzt möglich.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Die Ärztin Kristina Hänel muss 6.000 Euro zahlen, weil sie Abtreibungen als Leistung auf ihrer Homepage anbietet. Das Urteil ist leider keine Überraschung.
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Typ: Kommentar
Kristina Hänel muss bald vor Gericht, weil sie Frauen wissen ließ: Bei mir könnt ihr abtreiben. Politiker*innen forden eine Gesetzesänderung.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Mehr als 30 ÄrztInnen fordern: Weg mit Paragraf 219a. Nicht alle passen auf den taz-Titel im Stile des berühmten „Stern“-Covers.
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Typ: Bericht
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