Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen beschlossen. Die Urteile gegen Ärzt*innen werden aufgehoben.
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Quelle: taz
Ressort: politik
Typ: Bericht
Der Bundestag hat die Abschaffung des Informationsverbots für Abtreibungen nach Paragraf 219a beschlossen. Eindrücke aus dem Plenarsaal.
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Typ: Bericht
Am Freitag soll das Informationsverbot für Abtreibung fallen. Die Ärztin Kristina Hänel kämpft schon jahrelang gegen den Paragrafen.
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Typ: Interview
Justizminister Marco Buschmann präsentiert den Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a. Die Union zweifelt an der Rechtmäßigkeit.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Erneut ist ein Gynäkologe angeklagt: Der Mediziner aus dem Münsterland informiert auf seiner Webseite über Abtreibungen.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Seit 150 Jahren ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Was würde passieren, wäre der Paragraf 218 abgeschafft?
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Quelle: taz
Ressort: Hintergrund
Typ: Longread
Die Ärztin Hänel wurde wegen Paragraf 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, rechtskräftig verurteilt. Nun zieht sie vors Verfassungsgericht.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Interview
Noch kein Jahr alt ist die Reform des Paragrafen, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Nun schwenkt SPD-Frauenministerin Giffey um.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Das Bundesverfassungsgericht soll über eine Klage zum Abtreibungsrecht entscheiden. Gerichtsinterne Manöver könnten dabei den Ausschlag geben.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Die Ärztin Bettina Gaber ist rechtskräftig verurteilt, weil sie über Abtreibungen informiert. Nun wendet sie sich an das Bundesverfassungsgericht.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Bericht
Trotz neuer Gesetzeslage wurde Kristina Hänel erneut für schuldig befunden. Die Ärztin hatte im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informiert.
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Typ: Bericht
Das Kammergericht Berlin hat die Revision einer Berliner Ärztin gegen ihre Verurteilung verworfen. Sie ist damit rechtskräftig verurteilt.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
Sie ist das Gesicht des Kampfes gegen Paragraf 219a. Gewonnen hat sie ihn noch nicht: Im Dezember muss die Ärztin Kristina Hänel wieder vor Gericht.
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Typ: Bericht
Kristina Hänel ist bekannt als „die Abtreibungsärztin“. Sie spricht über den Zusammenhang zwischen Rechtsextremismus und der Ächtung von Abtreibungen.
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Quelle: taz Nord
Ressort: Bremen Aktuell
Typ: Interview
In Gießen bewerben Evangelikale auf städtischen Bussen einen Verein, der ungewollt Schwangere berät. Dahinter stecken sogenannte Lebensschützer*innen.
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Typ: Bericht
Die Bundesärztekammer hat eine sehr lückenhafte Übersicht darüber erstellt, wer Abtreibungen durchführt. Die Ärztin Kristina Hänel steht nicht darauf.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Die Reform von 219a bringt nichts außer maximaler Rechtsunsicherheit. Das Bundesverfassungsgericht muss Klarheit schaffen.
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Quelle: taz
Ressort: Meinung und Diskussion
Typ: Kommentar
Die Ärztin Kristina Hänel wurde verurteilt, weil sie über Schwangerschaftsabbrüche informierte. Ihr Weg zum Verfassungsgericht wird nun länger.
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Quelle: taz
Ressort: Inland
Typ: Bericht
Erstmals seit der Paragraf geändert wurde, steht wieder eine Ärztin vor Gericht. Juristin Ulrike Lembke über die Chance, dass es noch zu einem besseren Gesetz kommt.
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Quelle: taz
Ressort: Schwerpunkt
Typ: Interview
Erstmals seit der Reform des § 219a stehen Mitte Juni zwei Ärztinnen in Berlin vor Gericht. Es sind Proteste angekündigt.
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Quelle: taz
Ressort: Aktuelles
Typ: Bericht
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