Noch ein Sieg für Mollath: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde gegen die Entscheidung zweier Gerichte statt. Bayerns Justizministerin Merk erntet Kritik.
Überraschende Wende: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass Mollath aus der Psychiatrie entlassen werden muss. Sein Verfahren wird neu aufgerollt.
CDU und FDP geht es nur darum, dass die Justizministerin nicht vor den Landtagswahlen fällt. Das Verfahren gegen Mollath muss wieder aufgenommen werden.
Im Fall Gustl Mollath wirft Grünen-Politiker Martin Runge dem Gericht „gravierende Verfahrensfehler“ vor. Und findet die Rolle der Justizministerin „unsäglich“.
Das Landgericht Bayreuth hat entschieden: Gustl Mollath muss mindestens ein weiteres Jahr in der Psychiatrie bleiben. Es ignoriert den fehlerhaften Prozess.
Der Anwalt des vermutlich zu Unrecht in einer Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath hat einen Richter angezeigt. Bald könnte der gesamte Fall neu aufgerollt werden.