Das Bundesverfassungsgericht billigt Psychiatriepatienten, die keine Neuroleptika wollen, ein „Recht zur Krankheit“ zu. Es zählt die Patientenverfügung.
Wie die Gesellschaft in der Coronakrise mit Kindern und Jugendlichen umgeht, ist skandalös. Nun braucht es nichts Geringeres als einen Marshallplan für junge Menschen.