Zeugen erheben schwere Vorwürfe gegen Beamten der Bundespolizei beim Castor-Einsatz vor vier Jahren. Doch die Ermittlungen gegen ihn wurde längst eingestellt.
Wegen möglicher Prüffehler dürfen 44 Castor-Behälter vorerst nicht benutzt werden. Es gibt Bedenken bei den Haltevorrichtungen. Vier Behälter sind schon beladen.
Ob Jan van Aken seine Unterschrift bereut? 2010 gehörte der Bundestagsabgeordnete zu den Unterstützern von „Castor schottern“. Jetzt steht er dafür vor Gericht.
Der grüne Umweltminister möchte solidarisch sein und erwägt Castor-Transporte nach Brunsbüttel. Zu teuer, winken der Innenminister und die Polizeigewerkschaft ab.
Wer dazu aufruft, bei Castortransporten Steine aus dem Gleisbett zu entfernen, macht sich strafbar. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden.
Gegen vier Abgeordnete der Linkspartei soll wegen ihres „Schottern“-Aufrufs beim Castor-Transport ermittelt werden. Sie sehen darin einen legitimen Akt des Protests.
20, 30 oder mehr Stunden ununterbrochen im Einsatz, das darf nicht sein, meint der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg. Er warnt, die Polizei dürfe nicht kaputtgespart werden.