Eine 20-jährige Studentin wird wegen ihres Kopftuchs gekündigt. Die Arbeitgeberin verstößt damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ein Protokoll.
Das Kopftuchverbot in Frankreich stellt keine Verletzung der Religionsfreiheit dar. So urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof gegen eine Sozialarbeiterin.
Er habe nicht vor, das Neutralitätsgesetz zu ändern, teilte der Berliner Innensenator mit. Das Kopftuch bleibt Lehrerinnen in der Hauptstadt damit verboten.