Eine Studie zeigt, dass das Vorurteil, ärmere Familien würden Kindergeld zweckentfremden, nicht zutrifft. Die Autoren fordern mehr Engagement gegen Kinderarmut.
Das Finanzgericht Niedersachsen erklärt die Beträge als zu gering – und der Verfassung entsprächen sie auch nicht. Nun ist Karlsruhe an der Reihe. Worum geht es?