Jahrelang wurde sie gefordert, nun plant der Bund eine Gleichstellungsstiftung. KritikerInnen bemängeln fehlende Unabhängigkeit und eine „Männerquote“.
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.