Werden Flüchtlinge pauschal von Diskotheken abgewiesen, können sie auf Schadenersatz klagen, sagt Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle.
EIn Migrant wollte eine Disko wegen Diskriminierung verklagen. Die gründete eine neue Betreibergesellschaft und gilt nun nicht mehr als verantwortlich.