Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Cottbus längst ermitteln, sagt ein Hauptkommissar a. D. Doch die Behörde tut nichts. Und es ist noch schlimmer.
Es begann mit der Anerkennung frühkindlicher Sexualität. Die befreite Gesellschaft war das Ziel. Erst Mitte der Achtziger nahm die Alternativszene Abstand.
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat seine Festrede für Daniel Cohn-Bendit abgesagt. Der Grund: Äußerungen zur „Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern“ von 1975.
Braucht es eine härtere Gangart, wenn die Regierung ihre Beschlüsse im Kampf gegen Missbrauch nicht einhält? „Ja“, meint der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte Rörig.
Gerhard Ludwig Müller, der Chef der katholischen Glaubenskongregation, sieht sich verfolgt. Politikerinnen halten das für „geschichtsvergessen“ und „geschmacklos“.
Sexuelle Gewalttäter dürfen für verjährte Taten zwar nicht bestraft werden, Opfer können aber Schmerzensgeld fordern. So urteilte der Bundesgerichtshof.
Pola Kinski hat über 20 Jahre nach dem Tod ihres Vaters von ihrem Missbrauchs-Martyrium berichtet. Die „SZ“ wirft ihr deswegen Voyeurismus vor. Eine Erwiderung.
Die Studie zu den Missbrauchsfällen hat die katholische Kirche zwar gestoppt, die Bischofskonferenz bestreitet aber eine Aktenvernichtung. Kritik kommt aus der Politik.
Ein entlassener Sexualstraftäter verging sich 2012 an einem Mädchen. Bei der Tat trug er eine elektronische Fußfessel. Jetzt steht er wieder vor Gericht.
Wir wollen endlich wissen, wie viele Pädosexuelle in den Reihen der Kirche sind und wie sie vorgehen. Die Kirche hat die Chance der Missbrauchsstudie vertan.