Viele AfD-Kandidat*innen dürfen zu den Wahlen in Sachsen nicht antreten. Die Richter in Karlsruhe ändern nichts daran – denn die Partei kämpft mit Formfehlern.
Weil sie nur mit stark gekürzter Kandidat*innenliste antreten darf, zieht die AfD vor Gericht. Aus der Landes-CDU kommt indessen eine Koalitionsabsage.
Vor einem Jahr wurde die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ der Bundesregierung gegründet. Staatssekretär Markus Kerber koordiniert deren Arbeit.
Die AfD kann vor den Landtagswahlen in Sachsen keine Rechtsmittel gegen die kürzere Liste einlegen. Die Regelung ist sinnvoll – aber nicht in diesem Fall.