Das Bundesverwaltungsgericht hat weite Teile der Pläne für die Elbvertiefung gebilligt. Weitergearbeitet werden kann aber erst, wenn rechtliche Mängel aufgehoben sind.
Frühere Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit können nicht auf eine höhere Rente hoffen. Sie waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.