Das Karlsruher Votum zu Paritätsgesetzen zeigt: Vorgaben für Parlamente mit gleich vielen männlichen wie weiblichen Abgeordneten bleiben ein Wunschtraum.
Das BVerfG sieht keine Pflicht, Wahllisten mit gleich vielen Frauen wie Männern zu besetzen. Ob gesetzliche Vorgaben überhaupt möglich wären, ist offen.
Karlsruhe hat Mindeststandards für Haftbedingungen in anderen EU-Staaten definiert. Werden sie nicht erfüllt, dürfen Häftlinge nicht ausgeliefert werden.