Aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter werden oft weiter überwacht. Doch das Verfassungsgericht warnt: ohne ein entsprechendes Gesetz sei das illegal.
Zuletzt wurde die KPD verboten: im Jahr 1956. Seitdem hat sich viel geändert. Deshalb ist unklar, was bei einem Verbotsverfahren gegen die NPD das Ergebnis wäre.
300.000 Mal wurde die Anti-Terror-Datei seit 2007 abgefragt. Das Bundesverfassungsgericht prüft nun, ob die Zusammenarbeit gegen das Grundgesetz verstößt.