Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.
Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärzt:innen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.