Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt teils verboten.
Die Richter:innen in Karlsruhe erklären in ihrem Urteil eine Triage für zulässig. Die Politik ist aufgefordert, Menschen mit Behinderung zu schützen.
Werden Intensivbetten knapp, stehen Ärzt:innen vor harten Entscheidungen. Menschen mit Behinderung müssen dabei besonders geschützt werden, entschied nun das BVerfG.