Es bleibt dabei: Wer in Kliniken und Heimen arbeiten will, muss geimpft sein. Eine entsprechende Beschwerde lehnten die Karlsruher Richter:innen ab.
Laut Bundesverfassungsgericht verstoßen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes gegen das Grundgesetz. Dabei geht es insbesondere um Überwachungstechnik.