Egal wie klein der Bahnhof ist, Wartende müssen über Ausfälle und Verspätungen „aktiv“ informiert werden, urteilt ein Gericht in Köln. Die Bahn muss jetzt nachrüsten.
Das Verfahren gegen die mutmaßlichen Vergewaltiger einer indischen Frau hat begonnen. Doch wegen eines staatlichen Maulkorbs wird kaum darüber berichtet.
Vor vier Jahren war eine Schülerin tagelang von einem Mann vergewaltigt worden. Nun hat sie das bislang höchste Schmerzensgeld für ein Vergewaltigungsopfer erstritten.
Sexualstraftätern im US-Bundesstaat Indiana wurde jahrelang der Zugang zu sozialen Netzwerken verwehrt. Ein Gericht hob dieses Pauschalverbot jetzt auf.
Sexuelle Gewalttäter dürfen für verjährte Taten zwar nicht bestraft werden, Opfer können aber Schmerzensgeld fordern. So urteilte der Bundesgerichtshof.
Ein türkisches Gericht hat die Soziologin Pinar Selek wegen eines angeblichen Bombenanschlags zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Selek will Asyl beantragen.
Ein Linken-Mitarbeiter wird zu 22 Monaten Haft verurteilt. Die Entscheidung habe mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nichts zu tun, so Bundestagsvizepräsidentin Pau.
Das Amtsgericht Regensburg verurteilt den Holocaust-Leugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstafe. Der will nun weitere Instanzen bemühen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Privatbanken Konten von politisch unliebsamen Kunden kündigen dürfen. Geklagt hatte ein rechtsextremer Verlag.
Ein Gericht in den USA spricht einen 12-Jährigen schuldig, der seinen Nazi-Vater getötet hat. Ihm drohen 10 Jahre Haft – das genaue Strafmaß steht aber noch aus.
Der angeklagte Polizist habe versäumt, nach Oury Jalloh in der Zelle zu schauen, so das Gericht. Die Vernichtung von belastenden Beweisen sei nicht erwiesen.
Ein Professor aus Tübingen muss es hinnehmen, dass auf Wikipedia persönliche Informationen über ihn stehen. Laut Gericht ist der Artikel durch die Pressefreiheit geschützt.
Der Schatzmeister der Brandenburger Grünen ist wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte von der Partei 270.000 Euro abgezweigt.
Die Uni Köln will ihren Vertrag mit der Pharmafirma Bayer nicht veröffentlichen und beruft sich auf eine gesetzliche Ausnahme. Vor Gericht hat sie nun Recht bekommen.