Der Generalanwalt plädiert in seinem Schlussantrag dafür, EU-Ausländern Hartz IV zu zahlen, wenn sie bereits in Deutschland gearbeitet haben. Und er fordert noch mehr.
Ein in Bayern stationierter US-Soldat wollte nicht wieder in den Irak. Er setzte sich ab. Sein Asylantrag scheiterte. Jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Parodien und Karikaturen von Kunstwerken sind zulässig, urteilt das Gericht. Diskriminierende Interpretationen müssen die Urheber aber nicht hinnehmen.