Werbung für Schwangerschaftsabbrüche sind strafbar. Darunter fallen auch Informationen. Nach Grünen, FDP und Linken beantragt nun auch die SPD eine Änderung.
Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt sieht einen Fortschritt für den Antrag, § 219a zu streichen. In zwei Ausschüssen gebe es eine Mehrheit für die Initiative.
Ärzt*innen sollen nicht sachlich darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen, findet die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion.
Die Ärztin wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Ihr Verteidiger will nach Eingang des Urteils prüfen, ob Hänel Berufung oder Revision beantragt.