EU-Kommissionspräsident Juncker will Flüchtlinge auf ganz Europa verteilen und kritisiert die Mitgliedsstaaten. In zwei Wochen will die Behörde Vorschläge machen.
Ziel des Aufenthaltsbeendigungsgesetzes war das Bleiberecht für Geduldete. Für viele Flüchtlinge bedeutet es aber das Gegenteil – Ausweisung oder Haft.
Fluchthelfer können sich nicht auf Rechte der Flüchtlinge berufen, so der BGH. Asylberechtigten von Griechenland nach Deutschland zu helfen, ist strafbar.
Vielerorts droht Schwulen und Lesben Verfolgung. Doch wer deshalb Asyl beantragt, muss Nachfragen ertragen. Der EuGH verlangt jetzt von den Behörden Sensibilität.
Das Bundesinnenministerium fordert eine konsequente Abschiebepraxis. Es gebe ein Vollzugsdefizit. Sogar Schleuser rieten zu einem Asylantrag hierzulande.